Aktive Unterstützung der Impfkampagne
Der Deutsche Bundestag hat heute mit überwältigender Mehrheit erneut das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention wird unter anderem eine Impfpflicht für bestimmte Berufe eingeführt. Um den Bedarf an Erst- und Auffrischungsimpfungen zu decken, können künftig neben Ärztinnen und Ärzten auch Zahnärzte und Zahnärztinnen, Tierärzte und Tierärztinnen sowie Apotheker und Apothekerinnen…