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31.03.22

Pluradent: Sanierung im Schutzschirmverfahren

Sanierung

Redaktion

Auf Antrag der Pluradent GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Offenbach am 25. März ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Vor dem Hintergrund struktureller Marktveränderungen hat sich Pluradent als ein führender deutscher Dentalfachhändler entschieden, die bereits Anfang des Jahres eingeleitete Restrukturierung des deutschen Geschäfts im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens abschließend umzusetzen und sich aktiv auf die Konsolidierung im europäischen Dentalfachhandel vorzubereiten.

Nach Abschluss des Schutzschirmverfahrens soll der Zusammenschluss von Pluradent mit einem europäischen Marktteilnehmer erfolgen und damit ein führender Anbieter im europäischen Dentalhandelsmarkt geschaffen werden, dessen Gesellschafter und Management über langjährige Erfahrung im Dentalmarkt verfügen.

„Der Geschäftsbetrieb der Pluradent GmbH & Co. KG geht trotz des eingeleiteten gerichtlichen Sanierungsverfahrens ohne Einschränkungen weiter. Unser Ziel ist es, das Unternehmen zu sanieren“, betont Rechtsanwalt Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger, Stuttgart. Der erfahrene Sanierungsexperte Martin Mucha ist für die Dauer des Verfahrens als Generalbevollmächtigter in das Unternehmen eingetreten und unterstützt die Geschäftsführung bei der Restrukturierung.

„Das Schutzschirmverfahren bietet Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, um sich bei laufendem Geschäftsbetrieb in enger Abstimmung mit den Gläubigern neu aufzustellen und sich entsprechend auf die zukünftigen Marktbedingungen vorzubereiten“ führt der Sanierungsexperte von bachert&partner Dr. Roland Hartmann aus. Im Unterschied zu einem regulären Insolvenzverfahren bleibt dabei die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung, die die Sanierung selbst steuert. Das Insolvenzrecht erlaubt dies in Fällen, in denen Unternehmen bei wirtschaftlichen Problemen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. Beides ist bei Pluradent GmbH & Co. KG der Fall. Im Schutzschirmverfahren setzt das zuständige Amtsgericht keinen Insolvenzverwalter, sondern einen sogenannten Sachwalter ein. Dieser überwacht das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Als vorläufige Sachwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Kappel-Gnirs von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm Insolvenzverwalter Partnerschaft in Frankfurt bestellt.

www.pluradent.de

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