Fachbericht

Steuer & Recht

19.06.24

So schützen Sie Ihr Lebenswerk

rechtliche Sicherheit, Unternehmervollmacht

Fabian Engelhardt

© Adobe Stock – abr68

Das Thema der rechtlichen Vorsorge wird gerne aufgeschoben, obwohl es eines der wichtigsten Themen für Selbstständige ist. Auch für freiberuflich und selbstständig tätige Zahnärzte spielt es eine bedeutende Rolle und kann im Notfall sogar das eigene Lebenswerk bzw. die Selbstständigkeit sichern.

Folgende Situation tritt ein: Ein Unfall, eine unerwartete Krankheit, und der Selbstständige oder der Freiberufler ist plötzlich handlungsunfähig und fällt kurz- oder sogar langfristig aus. Was kann u. a. ohne Unternehmervollmacht passieren?

Laut Gesetz dürfen ohne Unternehmervollmacht weder die Familie noch zulassungsberechtigte Personen oder Geschäftspartner automatisch für die betroffene Person handeln oder entscheiden. Das heißt unter anderem:

  • Termine und Besprechungen werden nicht eingehalten
  • Außenstände bleiben offen
  • Rechnungen werden nicht mehr bezahlt
  • Niemand kümmert sich um die Gewinnung von neuen Patienten

Im schlimmsten Fall hat eine fachfremde, vom Gericht bestellte Betreuungsperson die Entscheidungsgewalt über die geschäftlichen Angelegenheiten der Praxis.

Die Lösung: Eine Unternehmervollmacht
Nur mit einer rechtskonformen Unternehmervollmacht kann die Geschäftsleitung bzw. die Selbstständigkeit rechtssicher und nach eigenen Wünschen an eine Vertrauensperson übertragen werden. Mit zusätzlichen rechtlichen Vorsorgeregelungen lassen sich auch die Vertretung von privaten Lebensbereichen wie Finanzen, Gesundheit und Pflege oder Behördenangelegenheiten im Notfall an eine Vertrauensperson übergeben. Denn auch hier dürfen die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner oder Familienangehörige nicht automatisch vollumfänglich und dauerhaft handeln und z. B. Unterschriften leisten, Überweisungen tätigen oder Krankenkassenanträge stellen.

Juristen empfehlen daher für Privatpersonen eine Gesamtvollmacht, bestehend aus:

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung


Eltern minderjähriger Kinder können die Vormundschaft bei beiderseitigem Ausfall regeln, über eine

  • Sorgerechtsverfügung.

Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer empfiehlt sich die Abdeckung des privaten Bereiches inklusive einer

  • Unternehmervollmacht.

Welche Regelungen sollten in einer Unternehmervollmacht berücksichtigt werden?

  • Name, Anschrift und persönliche Daten des Vollmachtgebers und der Bevollmächtigten unter Angabe der gewünschten Reihenfolge der Vertretung
  • Angabe, ob die Vertretungsberechtigung und Handlungsbefugnis für alle Handlungen, die die Selbstständigkeit und die freiberufliche Tätigkeit betreffen, gültig sein soll oder ob diese auf bestimmte Fach- oder Themenbereiche beschränkt ist
  • Eventuell zusätzliche Bevollmächtigung einer Person mit entsprechender Zulassung für das operative Geschäft; Zahnärzte können z. B. vorab einen Zahnarzt bestimmen, der von den Erstbevollmächtigten eingesetzt wird, um sich im operativen Geschäft weiter um die Patienten kümmern zu können.
  • Regelung für die Erteilung von Untervollmachten
  • Regelungen über Umfang und Gültigkeit der Vollmacht, z. B. zu der Frage, wann sie erlischt (bei Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers) oder wie sie widerrufen werden kann
  • Geltung der Beschränkungen von § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bevollmächtigte dürfen im Namen des Vollmachtgebers mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter einer dritten Person ein Rechtsgeschäft vornehmen oder nicht)

Kooperation mit Vorsorgeexperten
Mit Jura Direkt konnten wir als BAZ einen bundesweit tätigen, qualifizierten Ansprechpartner auf dem Gebiet der rechtlichen Vorsorge gewinnen. Dadurch profitieren Zahnärzte und Ärzte vom zeitsparenden und preiswerten Service zu Vollmachten und Verfügungen und können so unkompliziert über freie Kooperationskanzleien ihre individuellen Rechtsdokumente fertigen lassen.

Fabian Engelhardt ist geschäftsführender Gesellschafter der Beratungsgemeinschaft für Ärzte und Zahnärzte GmbH. Zudem ist er studierter Innovationsmanager M.A., Mitglied im Bundesverband Freier Sachverständiger e.V. (BVFS) für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie MVZ-Geschäftsführer (IHK):

„Im schlimmsten Fall hat eine fachfremde, vom Gericht bestellte Betreuungsperson die Entscheidungsgewalt über die geschäftlichen Angelegenheiten Ihrer Praxis.“

Kontakt
Fabian Engelhardt
BAZ Beratungsgemeinschaft für
Ärzte und Zahnärzte GmbH
Freier Kooperationspartner der
Jura Direkt GmbH
Wörthstraße 13
97082 Würzburg
Tel. +49 931 79 70 90
fabian.engelhardt@baz.de

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