{"id":3896,"date":"2021-12-17T13:44:39","date_gmt":"2021-12-17T12:44:39","guid":{"rendered":"https:\/\/teamwork-zahnmedizin.de\/?p=3896"},"modified":"2022-05-31T16:55:00","modified_gmt":"2022-05-31T14:55:00","slug":"praxisverkauf-wie-informiert-man-mitarbeiter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/teamwork-zahnmedizin.de\/praxisverkauf-wie-informiert-man-mitarbeiter\/","title":{"rendered":"Praxisverkauf: Wie informiert man Mitarbeiter?"},"content":{"rendered":"\n

Die mangelhafte Information der Arbeitnehmer geh\u00f6rt zu den sieben h\u00e4ufigsten Fehlern, die bei einer Praxis\u00adabgabe identifiziert wurden. Deshalb erl\u00e4utert Bj\u00f6rn Papendorf, Fachanwalt f\u00fcr Medizinrecht, die Formalien und kl\u00e4rt \u00fcber die Folgen eines Fehlers bei dieser Informationspflicht auf.<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Was Praxisabgeber unbedingt wissen m\u00fcssen: Arbeitnehmer k\u00f6nnen den \u00dcbergang ihres Arbeitsverh\u00e4ltnisses auf den neuen Praxisinhaber durch Widerspruch verhindern. Das Gesetz sieht daf\u00fcr eine einmonatige Frist vor, die erst dann in Gang gesetzt wird, wenn die Arbeitnehmer ordnungsgem\u00e4\u00df \u00fcber den Praxis\u00fcbergang auf den Praxisnachfolger informiert werden (BAG, Urteil vom 22.\u2006Juni 2011 \u2013 8 AZR 752\/09). Werden sie jedoch gar nicht oder nur fehlerhaft informiert, k\u00f6nnen sie noch Jahre nach dem Praxisverkauf dem \u00dcbergang des Arbeitsverh\u00e4ltnisses auf den neuen Praxisinhaber widersprechen (BAG, Urteil vom 24.\u2009August 2017 \u2013 8 AZR 265\/16). Tun siedies vielleicht erst einige Monate oder Jahre nach der Praxisabgabe, lebt das Arbeitsverh\u00e4ltnis mit dem \u201ealten\u201c Praxisinhaber und Arbeitgeber wieder auf. Dabei spielt es keine Rolle, dass er die Praxis nicht mehr betreibt. Er kann dem Arbeitnehmer in diesem Fall nur betriebsbedingt k\u00fcndigen und muss dabei die gesetzliche K\u00fcndigungsfrist beachten. Bei langj\u00e4hrigen Mitarbeitern kann diese Frist sechs Monate betragen. W\u00e4hrend dieser Zeit ist der alte Chef verpflichtet, seinem Arbeitnehmer den vollen Lohn zu zahlen \u2013 obwohl der ehemalige Mitarbeiter keinen realen Arbeitsplatz mehr hat. Umso wichtiger ist es daher, dass er seine Informationspflicht ordnungsgem\u00e4\u00df wahrnimmt.<\/p>\n\n\n\n

Richtig informieren<\/strong>
Bei der Ausgestaltung des Informationsschreibens bewegen sich Praxisinhaber und -k\u00e4ufer in dem Spannungsfeld, komplexe rechtliche Fragen m\u00f6glichst genau zu erfassen und diese f\u00fcr den Arbeitnehmer verst\u00e4ndlich darzustellen. Die gesetzlichen Anforderungen an den Inhalt der Informations\u00adpflichten wurden durch die Rechtsprechung \u00adkonkretisiert und erweitert. Das macht eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Information der Arbeitnehmer in der Praxis schwierig. Als Faustformel hat sich bew\u00e4hrt: Es ist jeder Umstand mitzuteilen, der f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Widerspruchsrechts bedeutsam erscheint.
\u2022 Die Arbeitnehmer m\u00fcssen \u00fcber das Widerspruchsrecht selbst, die Art der Aus\u00fcbung und die Identit\u00e4t des Praxisk\u00e4ufers aufgekl\u00e4rt werden.
\u2022 Zeitpunkt und Grund (einschlie\u00dflich der Motive) der Praxisabgabe m\u00fcssen ersichtlich sein.
\u2022 Au\u00dferdem muss \u00fcber die rechtlichen, wirtschaftlichen sowie sozialen Folgen des \u00dcbergangs
\u2022 und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Ma\u00dfnahmen informiert werden.<\/p>\n\n\n\n

Gerade diese Punkte erfordern eine Einzelfallbetrachtung, die eine genaue Analyse der Auswirkungen von gesetzlichen und vertraglichen Regelungen des Betriebs\u00fcbergangs auf die Arbeitnehmer erforderlich macht.
Es ist sinnvoll und nahezu unerl\u00e4sslich, dass Praxisinhaber und -k\u00e4ufer dabei zusammenwirken. Schon der Praxis\u00fcbernahmevertrag sollte den Punkt der Informationspflicht der Arbeitnehmer regeln und im Detail festhalten,
\u2022 wer die Arbeitnehmer informiert,
\u2022 ob bei Nichterf\u00fcllung der vertraglich festgelegten Informationspflicht eine Haftung gew\u00fcnscht ist und
\u2022 was im Falle des Widerspruchs (mehrerer) Arbeitnehmer geschieht.<\/p>\n\n\n\n

Damit dabei keine Fehler unterlaufen, macht es Sinn, das Informationsschreiben mit anwaltlicher Beratung zu erstellen.<\/p>\n\n\n