{"id":5383,"date":"2022-01-05T14:28:02","date_gmt":"2022-01-05T13:28:02","guid":{"rendered":"https:\/\/teamwork-zahnmedizin.de\/?p=5383"},"modified":"2022-05-31T16:54:55","modified_gmt":"2022-05-31T14:54:55","slug":"s1-leitlinie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/teamwork-zahnmedizin.de\/s1-leitlinie\/","title":{"rendered":"S1-Leitlinie als Living-Guideline"},"content":{"rendered":"\n

Im Umgang mit COVID-19 sieht sich unsere Gesellschaft immer wieder neuen Herausforderungen gegen\u00fcbergestellt. Gerade Zahn\u00e4rzte sind durch den nahen Kontakt zum Mund des Patienten und der damit verbundenen erh\u00f6hten Aerosolfreisetzung in besonderem Ma\u00dfe ausgesetzt. Der Schutz vor \u00dcbertragung von Krankheitserregern zwischen Patienten untereinander, aber auch zwischen Patienten und dem Praxispersonal und Zahn\u00e4rzten ist ein zentraler Punkt der gut etablierten Hygienevorschriften in den Zahnarztpraxen. Mit der Erstellung der S1-Leitlinie \u201eUmgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-\u00fcbertragbaren Erregern\u201c wurde dieses Thema in Bezug auf SARS-CoV-2 adressiert und durch die Gestaltung der Leitlinie als \u201eLiving-Guideline\u201c wird diese in kurzen Abst\u00e4nden aktualisiert und anwenderfreundlich weiterentwickelt (www.awmf.org\/leitlinien\/detail\/ll\/083-046.html).<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Auswirkungen der COVID-Pandemie auf Senioren
<\/strong>Die Ausbreitung von COVID-19 wurde am 11.03.2020 von der WHO zu einer Pandemie erkl\u00e4rt. Um Infektionszahlen niedrig zu halten und somit schwere und letale Verl\u00e4ufe der Erkrankung zu minimieren, wurden tiefgreifende Ma\u00dfnahmen in die Wege geleitet. Die Auswirkungen der Ma\u00dfnahmen gingen notwendigerweise einher mit sozialer Isolation und Einsamkeit, insbesondere f\u00fcr die am st\u00e4rksten gef\u00e4hrdeten Gruppen: \u00e4ltere Erwachsene, Senioren, Menschen in Langzeitpflege und Altenheimen und Risikopatienten. Daraus resultierten Folgen f\u00fcr die \u00f6ffentliche Gesundheit und die Rate an Depressionen erh\u00f6hte sich [1]. \u00c4ltere Erwachsene, von denen eine betr\u00e4chtliche Anzahl an chronischen Erkrankungen und Komorbidit\u00e4ten leidet, sind daher nicht nur einem h\u00f6heren Risiko f\u00fcr schwere COVID-19 Verl\u00e4ufe ausgesetzt als die Allgemeinbev\u00f6lkerung, sondern auch den Folgen der sozialen Isolation und einer erh\u00f6hten Rate an Depressionen. Weitere indirekte Auswirkungen der Pandemie und ihrer Restriktionen auf die \u00e4ltere Bev\u00f6lkerungsgruppe zeigen sich durch verschobene Routineuntersuchungen, zu denen auch der Zahnarztbesuch geh\u00f6rt. Zudem wirken sich soziale Isolation, Einsamkeit und Depressionen negativ auf die Mundgesundheit sowie die mundbezogene Lebensqualit\u00e4t aus. Es zeigt sich insbesondere ein Zusammenhang von Karies, Zahnverlust und Zahnlosigkeit, sowie Parodontitis und dem Risiko depressiver Symptome bei \u00e4lteren Menschen [2]. Dar\u00fcber hinaus tr\u00e4gt die in dieser Alterskohorte h\u00e4ufig vorliegende Polypharmazie zus\u00e4tzlich zu einem erh\u00f6hten Risiko f\u00fcr orale Erkrankungen bei [3].
Aus diesen Gr\u00fcnden d\u00fcrfen die Folgen der bisherigen Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung der Corona-Pandemie sowie das aktuell empfohlene Ma\u00dfnahmenb\u00fcndel zur Infektionspr\u00e4vention in der zahn\u00e4rztlichen Praxis insbesondere im Hinblick auf die \u00e4ltere Bev\u00f6lkerungsgruppe nicht losgel\u00f6st betrachtet werden. Gerade in Bezug auf die \u00e4lteren Bev\u00f6lkerungsgruppen sollten sie im Kontext der hieraus \u00adresultierenden Bed\u00fcrfnisse bez\u00fcglich der oralen Gesundheit betrachtet werden. Im Folgenden propagieren die Autorinnen daher, zahn\u00e4rztliche Behandlungen und notwendige Untersuchungen im Rahmen des jeweiligen aktuellen Pandemiegeschehens und unter Einhaltung aller hygienischen Vorkehrungen (Abb.\u20091 bis 3)
insbesondere f\u00fcr die vulnerablen Bev\u00f6lkerungsgruppen nicht aufzuschieben. Es ist zudem bekannt, dass die vulnerablen Bev\u00f6lkerungs\u00adgruppen \u00fcberwiegend vollst\u00e4ndig geimpft sind, was einen zus\u00e4tzlichen Schutz vor schweren und letalen Verl\u00e4ufen einer Corona-Erkrankung bietet. Ist eine station\u00e4re \u00adTherapie (z.B. aufgrund einer Antiresorptiva-assoziierten Kiefernekrose) indiziert, wird zum aktuellen Zeitpunkt fl\u00e4chendeckend \u2013 unabh\u00e4ngig vom Impfstatus der Patienten \u2013 ein negativer, aktueller Corona\u00adtest (Polymerase-Ketten Reaktion, PCR) verlangt. Die Testung kann vor allem von bettl\u00e4gerigen oder immobilen Patienten und deren Angeh\u00f6rige nicht immer problemlos organisiert werden, sodass in einem solchen Fall bereits bei der Planung der station\u00e4ren Aufnahme die Organisation und Durchf\u00fchrung des Testes besprochen werden sollte. In Ausnahmef\u00e4llen, wenn aus organisatorischen oder aus Gr\u00fcnden einer notfallm\u00e4\u00dfigen statio\u00adn\u00e4ren Einweisung kein Test bei station\u00e4rer Aufnahme durchgef\u00fchrt werden kann, so erfolgt eine Isolation der Patienten bis zur Vorlage eines negativen Test\u00adergebnisses (Abb.\u20094).<\/p>\n\n\n