{"id":77,"date":"2021-10-18T19:06:02","date_gmt":"2021-10-18T17:06:02","guid":{"rendered":"https:\/\/teamwork-zahnmedizin.de\/?p=77"},"modified":"2022-05-31T16:59:18","modified_gmt":"2022-05-31T14:59:18","slug":"taetigkeitsverbot-oder-quarantaene-das-sollten-zahnaerzte-wissen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/teamwork-zahnmedizin.de\/taetigkeitsverbot-oder-quarantaene-das-sollten-zahnaerzte-wissen\/","title":{"rendered":"T\u00e4tigkeitsverbot oder Quarant\u00e4ne: Das sollten Zahn\u00e4rzte wissen"},"content":{"rendered":"\n

Worauf sollten Zahn\u00e4rzte achten, wenn sie wegen des Coronavirus vorr\u00fcbergehend nicht arbeiten d\u00fcrfen oder in h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne m\u00fcssen? Finanz- und Steuerexperte Dr. Jens-Peter Damas von der auf Medizin und Zahnmedizin spezialisierten Steuerberaterkanzlei Wilde und Partner gibt Tipps.<\/p>\n\n\n\n

Die Kanzlei hat ihren Sitz in Bergisch Gladbach. Dr. Jens-Peter Damas hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst zum Thema Erstattung wegen Verdienstausfalls, ausgel\u00f6st durch ein T\u00e4tigkeitsverbot beziehungsweise h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne, auch Absonderung genannt:<\/p>\n\n\n\n

Antragsfrist<\/strong>
Die Antr\u00e4ge m\u00fcssen innerhalb von zw\u00f6lf Monaten nach Einstellung der verbotenen T\u00e4tigkeit oder nach dem Ende der Quarant\u00e4ne gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n

Wie und an wen muss ich meinen Antrag senden?<\/strong>
Nach \u00a7 66 Abs. 1 IfSG ist das Bundesland zur Zahlung der Entsch\u00e4digung verpflichtet, in dem das T\u00e4tigkeitsverbot oder die Quarant\u00e4ne erlassen wurde. Gibt es innerhalb des Bundeslandes mehrere zust\u00e4ndige Stellen f\u00fcr die Antragsabwicklung (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-W\u00fcrttemberg), ist der Ort der Betriebsst\u00e4tte\/des Unternehmenssitzes ma\u00dfgeblich. Sollte sich die Beh\u00f6rde, die das T\u00e4tigkeitsverbot ausgesprochen hat, in einem anderen Bundesland befinden als die Betriebsst\u00e4tte oder der Unternehmenssitz, gehen die Antr\u00e4ge an die Stelle, die f\u00fcr den Ort der aussprechenden Beh\u00f6rde zust\u00e4ndig ist.
Die Antr\u00e4ge sollen online gestellt werden: https:\/\/ifsg-online.de. Dann ist auch die schnellste Bearbeitung zu erwarten. Alternativ k\u00f6nnen auf dieser Webseite auch PDF-Dokumente heruntergeladen und dann konventionell versandt werden. Sinnvoll wird es sein, zun\u00e4chst das PDF-Dokument herunterzuladen, um sich einen \u00dcberblick zu verschaffen und gegebenenfalls die Felder per Hand auszuf\u00fcllen, um sie dann in einem Zug in das Online-Formular zu \u00fcbernehmen.
Ist eine Unterschrift n\u00f6tig? Es ist nicht erforderlich, online eingereichte Antr\u00e4ge auszudrucken und zus\u00e4tzlich an die zust\u00e4ndige Stelle zu senden. Es ist aber sinnvoll, das am Ende der Antragsstellung erzeugte Dokument zu den Unterlagen zu nehmen und f\u00fcr R\u00fcckfragen bereitzuhalten. Antr\u00e4ge m\u00fcssen nur unterschrieben werden, wenn sie in Papierform eingereicht werden. Digital eingereichte Antr\u00e4ge m\u00fcssen nicht unterschrieben werden.<\/p>\n\n\n\n

Gen\u00fcgt ein Antrag f\u00fcr das Unter\u00adnehmen oder muss f\u00fcr jede Person in Quarant\u00e4ne ein eigener Antrag gestellt werden?<\/strong>
F\u00fcr jede Person in Quarant\u00e4ne \u2013 ob Inhaber oder Arbeitnehmer \u2013 muss ein eigener Antrag gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n

Wer stellt den Antrag auf Entsch\u00e4digung?<\/strong>
Selbstst\u00e4ndige in Quarant\u00e4ne: Der Selbstst\u00e4ndige stellt selbst den Antrag.
Arbeitnehmer in Quarant\u00e4ne: Grunds\u00e4tzlich der Arbeitgeber, aber zus\u00e4tzlich der Arbeitnehmer, wenn er privatversichert ist.
F\u00fcr die ersten sechs Wochen stellte der Arbeitgeber den Antrag (Regelfall), ab der siebten Woche muss der Arbeitnehmer den Antrag selbst stellen.
Hintergrund: Der Arbeitnehmer erh\u00e4lt die Entsch\u00e4digung in den ersten sechs Wochen als Lohnfortzahlung direkt vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber geht also in Vorlage und erh\u00e4lt eine Erstattung. Der Arbeitgeber hat sowohl bez\u00fcglich der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteile in Vorleistung zu gehen und erh\u00e4lt insoweit auch beide erstattet.
Der Arbeitgeber hat aber nur bez\u00fcglich der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge der gesetzlich pflichtversicherten Arbeitnehmer in Vorleistung zu treten, \u00a7 57 IfSG. Der Arbeitgeber erh\u00e4lt die Betr\u00e4ge von Privatversicherten nicht erstattet, da er sie nicht in Vorleistung ausbezahlen musste. Der betreffende Arbeitnehmer hat insoweit einen eigenen Entsch\u00e4digungsantrag nach \u00a7 58 IfSG zu stellen. Der Antrag des Arbeitgebers nach \u00a7 56 Abs. 5 S. 2 IfSG (auf Erstattung der gezahlten Entsch\u00e4digung) ist hierf\u00fcr nicht ausreichend.

Muss ich als Arbeitgeber f\u00fcr jeden Arbeitnehmer einen einzelnen Antrag ausf\u00fcllen?<\/strong>
Ja, allerdings werden auf der Onlineplattform nach dem ersten Antrag die allgemeinen Informationen f\u00fcr alle folgenden Arbeitnehmer automatisch ausgef\u00fcllt. Daf\u00fcr muss am Ende des Antrags nur ausgew\u00e4hlt werden, dass die Daten f\u00fcr einen weiteren Antrag \u00fcbernommen werden sollen. So kann Zeit gespart werden, wenn f\u00fcr mehrere Arbeitnehmer Antr\u00e4ge ausgef\u00fcllt werden m\u00fcssen. Aus datenschutzrechtlichen Gr\u00fcnden werden die Daten aber nicht \u00fcber die Sitzungsdauer hinaus gespeichert.<\/p>\n\n\n\n

Welche Anlagen sind zu \u00fcbersenden?<\/strong>
Selbstst\u00e4ndige:<\/p>\n\n\n\n