{"id":77,"date":"2021-10-18T19:06:02","date_gmt":"2021-10-18T17:06:02","guid":{"rendered":"https:\/\/teamwork-zahnmedizin.de\/?p=77"},"modified":"2022-05-31T16:59:18","modified_gmt":"2022-05-31T14:59:18","slug":"taetigkeitsverbot-oder-quarantaene-das-sollten-zahnaerzte-wissen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/teamwork-zahnmedizin.de\/taetigkeitsverbot-oder-quarantaene-das-sollten-zahnaerzte-wissen\/","title":{"rendered":"T\u00e4tigkeitsverbot oder Quarant\u00e4ne: Das sollten Zahn\u00e4rzte wissen"},"content":{"rendered":"\n
Worauf sollten Zahn\u00e4rzte achten, wenn sie wegen des Coronavirus vorr\u00fcbergehend nicht arbeiten d\u00fcrfen oder in h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne m\u00fcssen? Finanz- und Steuerexperte Dr. Jens-Peter Damas von der auf Medizin und Zahnmedizin spezialisierten Steuerberaterkanzlei Wilde und Partner gibt Tipps.<\/p>\n\n\n\n
Die Kanzlei hat ihren Sitz in Bergisch Gladbach. Dr. Jens-Peter Damas hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst zum Thema Erstattung wegen Verdienstausfalls, ausgel\u00f6st durch ein T\u00e4tigkeitsverbot beziehungsweise h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne, auch Absonderung genannt:<\/p>\n\n\n\n
Antragsfrist<\/strong> Wie und an wen muss ich meinen Antrag senden?<\/strong> Gen\u00fcgt ein Antrag f\u00fcr das Unter\u00adnehmen oder muss f\u00fcr jede Person in Quarant\u00e4ne ein eigener Antrag gestellt werden?<\/strong> Wer stellt den Antrag auf Entsch\u00e4digung?<\/strong> Welche Anlagen sind zu \u00fcbersenden?<\/strong> Im Formular wird danach gefragt, ob \u201eder gesamte Betrieb im Zeitraum des Ta\u0308tigkeitsverbots beziehungsweise der Absonderung geschlossen war\u201c. Was ist damit gemeint?<\/strong> Wann ist eine Entsch\u00e4digung ausgeschlossen?<\/strong> K\u00f6nnen auch Auszubildende eine Entsch\u00e4digung beantragen?<\/strong> Haben Eltern einen Anspruch auf Leistungen nach dem IfSG, wenn ihr minderj\u00e4hriges Kind unter Quarant\u00e4ne steht?<\/strong> Wie hoch ist die Entsch\u00e4digung?<\/strong> Entsch\u00e4digungsanspruch als Minijobber (450-Euro-Job)?<\/strong> Nach welcher Zeit kann ich mit einer Reaktion der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde rechnen?<\/strong> M\u00fcssen Selbstst\u00e4ndige die Entsch\u00e4digungen versteuern?<\/strong> Worauf sollten Zahn\u00e4rzte achten, wenn sie wegen des Coronavirus vorr\u00fcbergehend nicht arbeiten d\u00fcrfen oder in h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne m\u00fcssen? Finanz- und Steuerexperte Dr. Jens-Peter Damas von der auf Medizin und Zahnmedizin spezialisierten Steuerberaterkanzlei Wilde und Partner gibt Tipps. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Bergisch Gladbach. Dr. Jens-Peter Damas hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst…<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":184,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_kad_post_transparent":"","_kad_post_title":"","_kad_post_layout":"","_kad_post_sidebar_id":"","_kad_post_content_style":"","_kad_post_vertical_padding":"","_kad_post_feature":"","_kad_post_feature_position":"","_kad_post_header":false,"_kad_post_footer":false,"footnotes":""},"categories":[35],"tags":[493],"autor":[480],"bagde":[494],"darstellung":[819],"yoast_head":"\n
Die Antr\u00e4ge m\u00fcssen innerhalb von zw\u00f6lf Monaten nach Einstellung der verbotenen T\u00e4tigkeit oder nach dem Ende der Quarant\u00e4ne gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n
Nach \u00a7 66 Abs. 1 IfSG ist das Bundesland zur Zahlung der Entsch\u00e4digung verpflichtet, in dem das T\u00e4tigkeitsverbot oder die Quarant\u00e4ne erlassen wurde. Gibt es innerhalb des Bundeslandes mehrere zust\u00e4ndige Stellen f\u00fcr die Antragsabwicklung (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-W\u00fcrttemberg), ist der Ort der Betriebsst\u00e4tte\/des Unternehmenssitzes ma\u00dfgeblich. Sollte sich die Beh\u00f6rde, die das T\u00e4tigkeitsverbot ausgesprochen hat, in einem anderen Bundesland befinden als die Betriebsst\u00e4tte oder der Unternehmenssitz, gehen die Antr\u00e4ge an die Stelle, die f\u00fcr den Ort der aussprechenden Beh\u00f6rde zust\u00e4ndig ist.
Die Antr\u00e4ge sollen online gestellt werden: https:\/\/ifsg-online.de. Dann ist auch die schnellste Bearbeitung zu erwarten. Alternativ k\u00f6nnen auf dieser Webseite auch PDF-Dokumente heruntergeladen und dann konventionell versandt werden. Sinnvoll wird es sein, zun\u00e4chst das PDF-Dokument herunterzuladen, um sich einen \u00dcberblick zu verschaffen und gegebenenfalls die Felder per Hand auszuf\u00fcllen, um sie dann in einem Zug in das Online-Formular zu \u00fcbernehmen.
Ist eine Unterschrift n\u00f6tig? Es ist nicht erforderlich, online eingereichte Antr\u00e4ge auszudrucken und zus\u00e4tzlich an die zust\u00e4ndige Stelle zu senden. Es ist aber sinnvoll, das am Ende der Antragsstellung erzeugte Dokument zu den Unterlagen zu nehmen und f\u00fcr R\u00fcckfragen bereitzuhalten. Antr\u00e4ge m\u00fcssen nur unterschrieben werden, wenn sie in Papierform eingereicht werden. Digital eingereichte Antr\u00e4ge m\u00fcssen nicht unterschrieben werden.<\/p>\n\n\n\n
F\u00fcr jede Person in Quarant\u00e4ne \u2013 ob Inhaber oder Arbeitnehmer \u2013 muss ein eigener Antrag gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n
Selbstst\u00e4ndige in Quarant\u00e4ne: Der Selbstst\u00e4ndige stellt selbst den Antrag.
Arbeitnehmer in Quarant\u00e4ne: Grunds\u00e4tzlich der Arbeitgeber, aber zus\u00e4tzlich der Arbeitnehmer, wenn er privatversichert ist.
F\u00fcr die ersten sechs Wochen stellte der Arbeitgeber den Antrag (Regelfall), ab der siebten Woche muss der Arbeitnehmer den Antrag selbst stellen.
Hintergrund: Der Arbeitnehmer erh\u00e4lt die Entsch\u00e4digung in den ersten sechs Wochen als Lohnfortzahlung direkt vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber geht also in Vorlage und erh\u00e4lt eine Erstattung. Der Arbeitgeber hat sowohl bez\u00fcglich der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteile in Vorleistung zu gehen und erh\u00e4lt insoweit auch beide erstattet.
Der Arbeitgeber hat aber nur bez\u00fcglich der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge der gesetzlich pflichtversicherten Arbeitnehmer in Vorleistung zu treten, \u00a7 57 IfSG. Der Arbeitgeber erh\u00e4lt die Betr\u00e4ge von Privatversicherten nicht erstattet, da er sie nicht in Vorleistung ausbezahlen musste. Der betreffende Arbeitnehmer hat insoweit einen eigenen Entsch\u00e4digungsantrag nach \u00a7 58 IfSG zu stellen. Der Antrag des Arbeitgebers nach \u00a7 56 Abs. 5 S. 2 IfSG (auf Erstattung der gezahlten Entsch\u00e4digung) ist hierf\u00fcr nicht ausreichend.
Muss ich als Arbeitgeber f\u00fcr jeden Arbeitnehmer einen einzelnen Antrag ausf\u00fcllen?<\/strong>
Ja, allerdings werden auf der Onlineplattform nach dem ersten Antrag die allgemeinen Informationen f\u00fcr alle folgenden Arbeitnehmer automatisch ausgef\u00fcllt. Daf\u00fcr muss am Ende des Antrags nur ausgew\u00e4hlt werden, dass die Daten f\u00fcr einen weiteren Antrag \u00fcbernommen werden sollen. So kann Zeit gespart werden, wenn f\u00fcr mehrere Arbeitnehmer Antr\u00e4ge ausgef\u00fcllt werden m\u00fcssen. Aus datenschutzrechtlichen Gr\u00fcnden werden die Daten aber nicht \u00fcber die Sitzungsdauer hinaus gespeichert.<\/p>\n\n\n\n
Selbstst\u00e4ndige:<\/p>\n\n\n\n
Arbeitgeber f\u00fcr Arbeitnehmer:<\/li>
Es handelt sich hier um eine uneindeutige und schwer verst\u00e4ndliche Frage. Man k\u00f6nnte meinen, dass sich die Frage darauf richtet, ob der Betrieb der Praxis infolge der Quarant\u00e4ne komplett eingestellt werden musste. Wir gehen jedoch aus dem Gesamtzusammenhang davon aus, dass die Frage nach der Betriebsschlie\u00dfung darauf abzielt, ob es eine generelle Anordnung der Betriebsschlie\u00dfung f\u00fcr ganze Branchen gegeben hat und der Antragsteller davon betroffen war. Daraus folgt f\u00fcr \u00c4rzte und Zahn\u00e4rzte, dass hier stets \u201eNein\u201c anzukreuzen ist.<\/p>\n\n\n\n
Arbeitnehmer krankgeschrieben oder in Mutterschutz:
Ist der Arbeitnehmer im gesamten Zeitraum der Quarant\u00e4ne krankgeschrieben oder in Mutterschutz, besteht kein Anspruch auf Entsch\u00e4digung nach \u00a7 56 IfSG, da der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung zu leisten hat. Wird eine zun\u00e4chst entsch\u00e4digungsberechtigte Person in Quarant\u00e4ne arbeitsunf\u00e4hig, so bleibt der Entsch\u00e4digungsanspruch bestehen.
Vor Quarant\u00e4ne bereits beantragter und genehmigter Urlaub:
Im Falle von Urlaub sind Arbeitgeber verpflichtet, den durchschnittlichen Arbeitsverdienst als Urlaubsentgelt weiterzuzahlen. Ein Verdienstausfall des von einer Quaranta\u0308nema\u00dfnahme betroffenen Bescha\u0308ftigten tritt in diesem Fall nicht ein, da der betreffende Arbeitnehmer \u2013 unabha\u0308ngig von den vom Gesundheitsamt angeordneten Ma\u00dfnahmen \u2013 sowieso Anspruch auf Fortzahlung seines Lohns gehabt ha\u0308tte, ohne in diesem Zeitraum zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet zu sein.
Keine Abbedingung von \u00a7 616 BGB (vor\u00fcbergehende Verhinderung):
Kein Anspruch auf Entsch\u00e4digung besteht, wenn die Lohnfortzahlung f\u00fcr den Fall der vor\u00fcbergehenden Verhinderung i.S.d. \u00a7 616 BGB nicht im Arbeitsvertrag oder durch Tarifvertrag ausgeschlossen wurde. Allerdings gilt der Ausschluss nur, solange die Fortzahlungspflicht besteht, wobei der entsprechende Zeitraum unklar ist. Manche gehen von ein bis zwei Tagen, andere von bis zu sechs Wochen aus.
Tipp: Wer \u00a7 616 BGB noch nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen hat, sollte dar\u00fcber nachdenken, dies nachzuholen.
Homeoffice:
Wer im Homeoffice arbeitet, hat keinen Verdienstausfall und daher auch keinen Entsch\u00e4digungsanspruch.<\/p>\n\n\n\n
Der Entsch\u00e4digungsanspruch nach \u00a7 56 Absatz 1 und 1a IfSG umfasst auch die Ausbildungsverg\u00fctung als Verdienstausfall. Allerdings haben Auszubildende nach \u00a7 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Berufsbildungsgesetz (BBiG) einen sechsw\u00f6chigen Fortzahlungsanspruch gegen den Ausbildungsbetrieb, sodass in dieser Zeit der Entsch\u00e4digungsanspruch leerl\u00e4uft.<\/p>\n\n\n\n
Es besteht wegen der notwendigen Betreuung des Kindes kein Anspruch auf Entsch\u00e4digung nach \u00a7 56 Abs. 1 IfSG. Allerdings kommt eine Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei notwendiger Kinderbetreuung eines Arbeitnehmers aufgrund beho\u0308rdlich angeordneter Schlie\u00dfung der Schule oder Betreuungseinrichtung fu\u0308r Kinder beziehungsweise fu\u0308r Menschen mit einer Behinderung nach \u00a7 56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) infrage. Folgende Bedingungen m\u00fcssen zusammen erf\u00fcllt sein:
Die Schule oder Kindertagesst\u00e4tte oder Einrichtung f\u00fcr Menschen mit Behinderung muss aufgrund beh\u00f6rdlicher Anordnung zur Verhinderung der Verbreitung einer Infektionskrankheit vor\u00fcbergehend geschlossen oder deren Betreten, auch aufgrund einer Absonderung, untersagt worden sein und das Kind darf das zw\u00f6lfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben \u2013 das hei\u00dft, dass das Kind h\u00f6chstens elf Jahre alt ist. Oder es muss ohne Alterseinschr\u00e4nkung behindert und auf Hilfe angewiesen sein und das Kind muss in der Zeit der Schlie\u00dfung vom Arbeitnehmer beziehungsweise dem selbstst\u00e4ndig T\u00e4tigen selbst zu Hause beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden, weil eine anderweitige zumutbare Betreuung nicht sichergestellt werden konnte.
Die erwerbst\u00e4tige Person muss dadurch einen Verdienstausfall erleiden.
Ist f\u00fcr ein Kind vom Gesundheitsamt Quarant\u00e4ne angeordnet worden, ohne dass zugleich eine Schlie\u00dfung, Teilschlie\u00dfung oder ein Betretungsverbot vorlag, gab es bisher keine Entsch\u00e4digung. Mit der \u00c4nderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurde ein solcher Anspruch f\u00fcr die Quarant\u00e4ne des Kindes ab dem 19. November 2020 neu eingef\u00fchrt. Er gilt allerdings nicht r\u00fcckwirkend. Zugleich wurde der Entsch\u00e4digungsanspruch nach \u00a7 56 Abs. 1a IfSG bis zum 31. M\u00e4rz 2021 verl\u00e4ngert.<\/p>\n\n\n\n
Arbeitnehmer in Quarant\u00e4ne:
Die Entsch\u00e4digung ist abh\u00e4ngig vom Verdienstausfall: F\u00fcr die ersten sechs Wochen wird sie in voller H\u00f6he des Verdienstausfalls gew\u00e4hrt. Dieser wird nach dem Arbeitsentgelt (\u00a7 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), das dem Arbeitnehmer bei der f\u00fcr ihn ma\u00dfgebenden regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitszeit nach Abzug der Steuern und der Beitr\u00e4ge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsf\u00f6rderung oder entsprechenden Aufwendungen zur sozialen Sicherung in angemessenem Umfang zusteht (Netto-Arbeitsentgelt), bestimmt, vgl. \u00a7 56 Absatz 3 Satz 1 IfSG. Zuschl\u00e4ge sind mit zu ber\u00fccksichtigen, soweit sie steuerpflichtig sind.
Dem Arbeitgeber sind die Beitr\u00e4ge zur Rentenversicherung sowie zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ausgehend vom Bruttoarbeitsentgelt zu erstatten. Das betrifft sowohl den Arbeitgeber- wie auch den Arbeitnehmeranteil (\u00a7 57 IfSG).
Unterliegt das monatliche Einkommen gr\u00f6\u00dferen Schwankungen, wird das Arbeitseinkommen anhand der Durchschnittswerte aus den drei vorangegangenen Monaten bestimmt. Hierbei sind Monate, in denen das Arbeitsentgelt vermindert war (etwa durch Krankheit, Elternzeit, Kurzarbeit) nicht zu ber\u00fccksichtigen.
Mit Beginn der siebten Woche wird sie in H\u00f6he des Krankengeldes nach \u00a7 47 Absatz 1 des F\u00fcnften Buches Sozialgesetzbuch gew\u00e4hrt, wenn der Verdienstausfall nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze von gesetzlichen Krankenkassen \u00fcbersteigt.
Selbstst\u00e4ndige in Quarant\u00e4ne:
Das f\u00fcr die Berechnung der Entsch\u00e4digung zugrunde zu legende Arbeitseinkommen Selbstst\u00e4ndiger ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts ermittelte Gewinn. F\u00fcr den Kalendermonat wird ein Zw\u00f6lftel des Jahreseinkommens zugrunde gelegt.
Als Nachweis f\u00fcr das Arbeitseinkommen dient der j\u00fcngste Steuerbescheid. Sollte noch kein Steuerbescheid vorliegen oder dieser f\u00fcr das aktuelle Einkommen nicht aussagekr\u00e4ftig sein, k\u00f6nnen auch weitere Unterlagen (Gewinn- und Verlustrechnungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen) oder eine Sch\u00e4tzung des Gewinns durch einen Steuerberater herangezogen werden.
Vorschuss: Es besteht zudem die M\u00f6glichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 56 Abs. 12 IfSG, die Gew\u00e4hrung eines Vorschusses zu beantragen. Hierf\u00fcr wird aufgrund der vorhandenen Unterlagen eine Sch\u00e4tzung des Einkommens vorgenommen. Die endg\u00fcltige Festsetzung der Entsch\u00e4digung erfolgt nach Vorlage der Einkommensnachweise. Entsprechend der Nachberechnung werden Leistungen nachgezahlt oder zur\u00fcckgefordert.
Betriebsausgaben: Selbstst\u00e4ndige, deren Betrieb oder Praxis w\u00e4hrend der Dauer der Quarant\u00e4ne oder des T\u00e4tigkeitsverbots geschlossen ist, k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich den Ersatz von weiterlaufenden und nicht gedeckten Betriebsausgaben nach \u00a7 56 Absatz 4 Satz 2 IfSG beantragen. Dazu z\u00e4hlen etwa Miete f\u00fcr Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume, Versicherungskosten und andere Fixkosten, die nicht mehr durch Einnahmen gedeckt sind. Der Ersatz erfolgt in angemessenem Umfang. Um einen Anspruch auf Ersatz geltend zu machen, wenden Sie sich an Ihre zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde.
Achtung: Die Online-Formulare sehen keine Felder f\u00fcr Vorauszahlung oder die Geltendmachung der Betriebsausgaben vor. Eine Entsch\u00e4digung m\u00fcsste insoweit \u00fcber einen frei formulierten Zusatzantrag gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n
Ja, denn auch hier liegt Arbeitsentgelt im Sinne des Gesetzes vor.<\/p>\n\n\n\n
Die Beh\u00f6rden sind massiv \u00fcberlastet, sodass Reaktionszeiten von sechs Monaten und l\u00e4nger nicht selten sein werden.<\/p>\n\n\n\n
Nein, gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Nr. 25 des Einkommenssteuergesetzes sind Entsch\u00e4digungen nach dem Infektionsschutzgesetz steuerfrei. Sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt nach \u00a7 32b EStG. Der Leistungsbezug wird an die Finanzbeh\u00f6rden gemeldet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"