Praxisbericht

Praxis & Organisation

19.01.22

Trotz Verspätung: Jetzt auf das E-Rezept vorbereiten

Übergangsphase für Papierrezept verlängert

Apotheke, App, Digitalisierung, E-Rezept, Praxis

Janine Schubert

Computer, doctor’s hand holding rx. Medic through the laptop screen giving the prescription to patient. Tele, online, remote medicine concept. Vector flat isolated illustration on white background.

Eigentlich sollte das rosa Papierrezept ab dem 1. Januar 2022 Geschichte sein. Doch aufgrund von technischen Schwierigkeiten hat das Gesundheitsministerium die Umstellung bis auf weiteres verschoben. Das E-Rezept bleibt folglich Zukunftsmusik und soll erst nach der verlängerten Übergangsphase in Kraft treten. Dann sollen alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel vorrangig über das E-Rezept übermittelt werden. Das gilt auch für die apothekenpflichtigen Arzneimittel (grünes Rezept), sofern es das Praxisverwaltungssystem (PVS) zulässt.

Per Mausklick zum Rezept
Jeden Morgen schalten ZahnmedizinerInnen in ihren Praxen das Kartenterminal über die PIN-Nummer der ZOD-Karte oder den elektronischen Zahnarztausweis frei. So kann das Praxispersonal rund 250 Dokumente oder Rezepte per Mausklick innerhalb von 24 Stunden signieren. Für diesen Digitalisierungsschritt sind jedoch noch einige technische Anforderungen wie ein Update des Praxisverwaltungssystems (PVS), die ZOD-Karte oder ein elektronischen Zahnarztausweises notwendig. Außerdem braucht die Praxis einen IT-Anschluss auf dem Stand des eHealth-Konnektor PTV3 sowie einen Drucker mit der Mindestauflösung von 300 dpi.

Mit einer App das E-Rezept abholen
Für die Patienten bedeutet der Digitalisierungsschritt, dass sie in der Zukunft eine E-Rezept-App aus dem Google Play Store oder App-Store von Apple auf ihr Smartphone herunterladen – die beispielsweise die gesetzlichen Krankenkassen oder die Nationale Agentur für digitale Medizin (Gematik) bereitstellen. Über die App erhalten Patienten ihr E-Rezept, das auf einem QR-Code basiert und in Apotheken zu scannen ist. Apotheken haben mittels des QR-Codes einen Zugriff auf das E-Rezept im Fachdienst und händigen nach einem digitalen Authentifizierungsprozess das verschriebene Medikament an die Patienten aus.
Patienten, die ihre Gesundheitskarte (eGK) mit der E-Rezept-App gleichschalten, bekommen das E-Rezept von den Praxen direkt auf ihr Smartphone übermittelt. In diesem Szenario verläuft die Rezeptverschreibung weitestgehend kontaktlos und ist die schnellste Variante. E-Rezepte funktionieren aber auch ohne die Verwendung der Gesundheitskarte auf der App. In dem Fall erhalten Patienten einen Papierausdruck mit einem Datamatrix-Code, der mittels der App gescannt wird und in der Folge als ein E-Rezept für Apotheken abrufbar ist. Rezepte lassen sich auch weiterhin problemlos ohne mobile Endgeräte einlösen. Es reicht aus, wenn Patienten lediglich den Papierausdruck mit dem Datamatrix-Code bei einer Apotheke vorlegen.

Das E-Rezept bringt Vorteile für Praxen
Durch die kontaktlose Übermittlung wird die Alltagsarbeit in den Praxen entlastet. Gerade das Zusammenspiel mit den Apotheken ist durch das automatisierte Vorgehen um Einiges leichter. Bei Rückfragen oder Fehlern beim Ausfüllen erleichtern die digitalen Prozesse es dem Praxisteam, mithilfe des KIM-Portals zügig helfen und aufklären zu können. ÄrztInnen und ZahnmedizinerInnen können dann das falschverordnete E-Rezept für ein Medikament über den Fachdienst austragen. Über Videosprechstunden kann der Arzt seinen Patienten unkompliziert Arzneimittel per App verschreiben – und der Patient kann seine elektronischen Rezepte per Messenger-App an Familienangehörige senden, die sie dann in der Apotheke einlösen können. Verschriebene Medikamente lassen sich außerdem über die App reservieren oder über Onlineanbieter bestellen.
Es zeigt sich: Auch wenn es noch etwas dauern mag, bis das E-Rezept gang und gäbe ist – Praxen tun gut daran, sich jetzt entsprechend vorzubereiten. Häufig sind zahlreiche Details zu klären – dafür ist jetzt der geeignete Zeitpunkt. Dann sind ZahnmedizinerInnen und MitarbeiterInnen gut vorbereitet.

Janine Schubert ist Leiterin Erstattungsservice und externe Abrechnung Zahnärzte bei BFS health finance in Dortmund. Als gelernte Prophylaxeassistentin und studierte Betriebswirtin kennt sie die Zahnarztpraxis aus behandelnder und wirtschaftlicher Perspektive. In ihrer Funktion bei BFS health finance berät sie ZahnärztInnen bei Fragen rund um die Abrechnung.

BFS health finance GmbH
Hülshof 24
44369 Dortmund
Fon 0231 945362-313
janine.schubert@bf-hf.de
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