Bericht

Steuer & Recht

03.08.22

Auf die Abrechnung kommt es an

Herausforderung Aligner-Therapie

Abrechnung, Aligner, Privatleistung

Miriam Leifert

Die Aligner-Therapie erfreut sich wachsender Beliebtheit. Durch die vergleichsweise komfortable Behandlung werden die Zähne schonend und unauffällig begradigt. Die Besonderheit: Die Therapie ist eine reine Privatleistung und nicht standardisiert. Darum ist die Abrechnung für zahnärztliche und kieferorthopädische Praxen mitunter kompliziert und aufwendig.

Warum ist die Aligner-Therapie für abrechnende Praxen so herausfordernd?
Miriam Leifert: Da die Aligner-Therapie eine reine kieferorthopädische Behandlung ist, kennen sich viele Praxisteams nicht sonderlich gut mit der Abrechnung aus. Gerade weil die Aligner so individuell anpassbar sind, unterscheidet sich jede Behandlung von der nächsten. Auf dem Markt gibt es verschiedene Anbieter, die unterschiedliche Systeme verwenden. Wie lange eine Therapie dauert und welche Materialien dabei verwendet werden, ist daher anbieterabhängig.
Janine Schubert: Das bedeutet konkret, dass je nach Behandlung der Therapieplan variiert – und damit auch die folgenden Abrechnungen. Die Praxen müssen das stets beachten, auch wenn für mehrere Patienten immer das gleiche System verwendet wird.

Was sind die Schwierigkeiten der Abrechnung einer Aligner-Therapie, gerade in Bezug auf Zahnarztpraxen?
Janine Schubert: Die Behandlung mit einem Aligner-System ist immer privat abzurechnen. Deswegen spielt die Versicherungsform eine Rolle: Gesetzlich Versicherte müssen zwingend eine zusätzliche Privatvereinbarung abschließen.

Miriam Leifert: Da es sich bei der Aligner-Therapie um eine kieferorthopädische Behandlung handelt, muss die Therapie mit den entsprechenden Abschlagsziffern (GOZ 6030 bis GOZ 6090) abgerechnet werden. Für viele Zahnarztpraxen stellt das zunächst eine Hürde dar, da sie mit dem Umfang, in denen diese Leistungen in Ansatz gebracht werden können, nicht vertraut sind.

Was unterscheidet die Aligner-Abrechnung für Mehrbehandler-Praxen, auch im Vergleich zu Einbehandler-Praxen?
Miriam Leifert: In Mehrbehandler-Praxen gibt es oft einen oder auch mehrere Ärzte, die ihren Fokus speziell auf die Aligner-Therapie legen können. Sie können sich somit besser in der Tiefe mit dem Thema befassen und eine höhere Anzahl an Patientenfälle in einem kürzeren Zeitraum durchführen, sodass schnell Erfahrungen gesammelt werden. Somit stellen dann auch besondere Behandlungsfälle keine allzu große Herausforderung mehr dar.

Janine Schubert: In Einbehandler-Praxen hingegen muss ein einzelner Arzt alle Behandlungsspektren abbilden und sich immer wieder neu in das Thema eindenken. Hier macht es durchaus Sinn, die Unterstützung der Aligner- Anbieter vollständig in Anspruch zu nehmen.

Kann die Abrechnung von Aligner-Therapien vereinfacht werden?
Janine Schubert: Wie gerade bereits genannt, besteht für Praxen immer die Möglichkeit die Abrechnung mittels eines Partners outzusourcen. So müssen sich Praxen nicht weiter mit Zahlungsfristen und Mahnungen aufhalten und können Ressourcen einsparen. Darüber hinaus kann ein solcher Partner verschiedene Zahlungsmodelle anbieten, was die Behandlung und ihre Bezahlung attraktiver werden lässt – wenn zum Beispiel Ratenzahlung angeboten wird. Die Praxis kann sich auf die Kernaufgaben beschränken und muss sich keine Gedanken um die Abrechnung machen.

Vita

Miriam Leifert ist fachliche Führungskraft im Bereich der kieferorthopädischen Abrechnung und eine ausgewiesene Spezialistin in diesem Bereich.

Janine Schubert leitet den Bereich Erstattungsservice und Externe Abrechnung für Zahnärzte, Kieferorthopäden und Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen bei BFS health finance.

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